In der ambulanten Versorgung wird dem Patienten von einem Hausarzt oder Facharzt ein Rezept für ergotherapeutische Behandlung („Heilmittelverordnung 18“) ausgestellt. Mit diesem Rezept kann er dann eine ergotherapeutische Praxis oder eine Institutionsambulanz seiner Wahl aussuchen. Eingeteilt wird die Ergotherapie in verschiedene Maßnahmen, die da sind:
- Motorisch- funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch- perzeptive Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
Wer bezahlt Ergotherapie?
Ergotherapie, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet und ambulant erbracht wird, wird in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder von den Berufsgenossenschaften bezahlt.
[ Quelle : DVE ] www.dve.info